Die Auswertung des Fragebogens zur Kirche in Gross Koschlau von Pfarrer Otte:
In heute üblicher Schrift:
R.B. Königsberg. — Kr. Neidenburg.
Gross Koschlau
adliches Gut und Dorf, um 1633 nach Ausweis der
Inschrift auf der großen Glocke der Kirche im Besitze
des Christoph v. d. Oelsnitz, um 1780 nach Goldbeck (a.
a. O. S. 87) des Landraths v. Haubitz, hatte eigene
Gerichtsbarkeit und gehörte früher zu dem Erbhauptamte
Gilgenburg.
Das Kirchengebäude
A. Die evangelische Kirche unter dem
Patronat der Gutsherrschaft, Filial von
Heinrichsdorf, höchst wahrscheinlich erbaut (d.h.
erneuert) im J. 1774. Sonstige Nachrichten
fehlen. Es ist ein von Feldsteinen errichtetes
und abgeputztes Gebäude von rechteckiger Grund-
form (76x50Fuß) mit viereckigen Fenstern und
Thüren und einem aus Fachwerk bestehenden
Thurme vor der Mitte der Westseite. Das
geweißte Innere ist mit einem hölzernen
Flachgewölbe überspannt, und das Pfannen-
dach ist undicht.
Die ev. Pfarrkirche ist nach Boetticher im XVI. Jahrhundert entstanden und war zuerst mit Sczcuplinen verbunden (Boetticher, Adolf: Die Bau- und Kunstdenkmäler der Provinz Ostpreußen, Heft III, Das Oberland, S. 30 ff). 1774 erhielt der massive Unterbau des Turmes, ebenfalls in der Grundform ein Rechteck (20×18 Fuß), ein Obergeschoss. Auf dessen Dach wurde ein mit sog. Biberschwänzen gedeckter Dachreiter gesetzt.
Das Kircheninnere
Der Altar hat in seinem Aufsatz ein
Bild, die „Maria und Maria Magdalena“
vorstellend. Auch ist ein in Oel gemalter
Christuskopf, vom Maler Holland, in der
Kirche vorhanden. – Die Kanzel ist
schmucklos aus Holz. – Zwei Glocken
von1633 und 1625. – Eine Orgel. –
Nach Boetticher (a.a.O. S. 30) befand sich in der Kirche ein Gestühl im Rokokogeschmack. Im Kirchengestühl befanden sich die Wappen von v. Haubitz, von Knoblauch und de Collas de Bergerac.
Die größere der beiden Glocken hat folgende Inschrift: Anno 1633 hat Christoff von der Olschnitz diese Glocke gießen lassen. Darunter in einer Kartusche: Durch das Fei|er bin ich geflosse | Michael Dorman | vo Elbing hat mich gegosse.
Die kleinere hat nach Boetticher (a.a.O.) die folgende lateinische Inschrift im Kranze: Verbvm Domini manet in aeternvm Anno 1625 (Das Wort des Herrn bleibt in Ewigkeit – Im Jahre 1625). Das ist der klassische Wahlspruch der Reformation. Die Inschrift nimmt direkt Bezug auf folgende zwei Bibelstellen:
Das Gras verdorrt und die Blumen welken; aber das Wort des Herrn hat für immer Bestand.
Jesaja 40,8
…, aber des Herrn Wort bleibt in Ewigkeit.
1. Petrus 1,25